Neu Anmeldung in Österreich
Auszug eines Schreibens an Arbeitnehmern der Bezikshauptmannschaft - Fremdenpolizei in Österreich
Information für EWR-Bürger und Schweizer
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr '
Seit 01. Jänner 2010 gelten in Österreich neue gesetzliche Bestimmungen für den Aufenthalt und die Niederlassung von EWR-Bürgern und Schweizern.
Sie haben sich nach dem 01.01.2006 im Verwaltungsbezirk Kitzbühel angemeldet. Wenn Sie {und Ihre Familienangehöngen) Ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen und sich lange' als drei Monate in Österreich aufhalten wollen, benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung und ersuchen wir Sie deshalb, innerhalb von vier Monaten, gerechnet ab dem. Tag Ihrer Einreise, bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel persönlich vorstellig zu werden Bei Unterlassung muss eine Geldstrafe verhängt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
>Â Reisepass oder Personalausweis
> Nachweis über ausreichende Existenzmittel (z 8 Lohn- oder Gehaltsbestätigung)
> Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
Wenn Sie in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen, benötigen wir zusätzlich
> eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers (bei unselbständiger Erwerbstatigkeit) oder
> einen Nachweis der Selbständigkeit (z.B. Gewerbeschein).
Im Falle eines Studiums oder einer Schulausbildung in Österreich bringen Sie bitte
> einen Nachweis über die Zulassung zur Bildungseinrichtung mit.
Für Ihre Angehörigen, die sich mit Ihnen in Österreich niederlassen, sind urkundliche Nachweise über das Bestehen der familiären Beziehung erforderlich (für Ehegatten die Heiratsurkunde, für Kinder die Geburtsurkunde und nach Vollendung des 21. Lebensjahres zusätzlich ein Nachweis über die tatsächliche Unterhaltsgewährung) Für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung ist eine Gebühr von € 15,-- zu entrichten.
Aktualisiert (Donnerstag, den 24. Juni 2010 um 11:53 Uhr)





