Sie sind arbeitslos?
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-         Abmelden bei der Agentur für Arbeit telefonisch oder mit dem Formular „Veränderungsmitteilung“ möglich
-         Anträge zu finanziellen Unterstützungen vor der Arbeitsaufnahme stellen (z.B. Trennungskostenbeihilfe, Fahrtkostenzuschuss, Arbeitskleidung, Werkzeug)
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Krankenkasse:
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-         Sie sind mit dem ersten Tag Ihrer Arbeit bei der zuständigen Gebietskrankenkasse versichert!
 -         Diese schickt Ihnen Ihre Versicherungsnummer und die e-Card für notwendige Arztbesuche in Österreich zu.
-         Für Arztbesuche in Deutschland bekommen Sie von Ihrer jetzigen Krankenkasse eine neue Chipkarte mit verändertem Versicherungsstatus zugesendet. Damit dies
auch funktioniert, müssen Sie dies der österreichischen Gebietskrankenkasse mitteilen. Wenn Sie Ihren Bewerbungsbogen korrekt ausgefüllt haben, kann dies Ihr zuständiger
Personalmanager gerne und prompt für Sie erledigen.
-         Für mitversicherte Familienangehörige senden Sie uns bitte eine Kopie der Geburts- bzw. Heiratsurkunde zu!
-         Sie werden ständig nach deutschem Recht behandelt.
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Lohnsteuererklärung – Lohnsteuerausgleich:
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-         Die Steuererklärung machen Sie am Finanzamt der Stadt Salzburg, am besten über Internet oder mit einem angeforderten Steuererklärungsformular
www.bmf.gv.at (Finanzamt Salzburg Stadt, Aignerstraße 10, 5020 Salzburg)
-         Ihre Lohnsteuerkarte gilt nur für deutsche Arbeitsverhältnisse.
-         Es ist ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen, KM können beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
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Grundsätze für Ihr Dienstverhältnis in Österreich:
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Der österreichische Arbeitgeber führt von Ihrem Brutto-Entgelt Ihre Kranken- Renten- Arbeitslosenbeiträte, sowie ihre Lohnsteuer an die Krankenkasse ab.
Ihr Netto-Entgelt überweist der Arbeitgeber kostenfrei auf Ihr Konto in der Heimat .
Auch in Österreich sind Sie gegen Arbeitsunfälle bzw. Unfälle allgemein abgesichert durch den Arbeitgeber.
Sollten Sie arbeitslos werden, melden Sie sich auf Ihrem zuständigen deutschen Arbeitsamt und bekommen Ihren Restanspruch an Arbeitslosengeld. Ihren in
Österreich erarbeiteten Anspruch auf Arbeitslosengeld bekommen Sie automatisch vom österreichischen Arbeitsmarktservice bescheinigt.
3-4 Wochen nach Ihrer letzten Lohnabrechnung bekommen Sie das Formular E 301 vom österreichischen Arbeitsamt zugesendet. Anforderung wird von der
Ihrem Arbeitgeber für Sie durchgeführt. Mit diesem Formular gehen Sie zu Ihrer zuständigen Arbeitsagentur in Deutschland. Ihr in Österreich erarbeiteter Anspruch
auf Arbeitslosengeld wird Ihnen in Deutschland angerechnet.
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Beziehen Sie in Deutschland Arbeitslosengeld II müssen Sie einen neuen Antrag stellen, um Ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Für den Antrag erhalten Sie von
Ihrem Arbeitgeber, für welche Sie gearbeitet haben, eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt, mit dieser können Sie
Arbeitslosengeld beantragen.